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Schall-Schutz Sicherheit

Zum Thema Schallschutz

Unsere Umwelt wird immer lauter. Privater und öffentlicher Verkehr nehmen ständig zu. Vor Lärm ist niemand sicher. Selbst ruhige Lagen können von heute auf morgen starken Belastungen ausgesetzt werden. Moderne Schalldämmisoliergläser leisten einen wichtigen Beitrag zur Sicherung des Wohnkomforts in lärmbelasteten Gebieten.

Richtiges Vorgehen bei der Planung, sorgfältige Ausführung am Objekt und die richtige Wahl von Rahmen und Isolierglas sind entscheidend für den Erfolg von Schalldämm-Massnahmen am Bau.

Die Mindestanforderungen an die Schalldämmung von Fenstern werden durch die Lärmschutz-Verordnung des Bundes (LSV) und durch die SIA-Norm 181 vorgeschrieben.

Das Schallschutzfenster bringt Ihre Ruhe zurück
Für jede Lärmquelle mit hohen oder tiefen Frequenzen ist eine spezielle technische Schalldämm-Lösung erforderlich. Mülli bietet das passende Fenster, damit Sie wieder Ihre Ruhe haben.

Strassen-Lärm
Beispiel Strassenlärm

Äusserer, mittlerer Lärmpegel = 70 dB(A)
Dämmung mit Schallschutzfenster = 36 dB
Innenlärmpegel gemessen = 34 dB(A)

Eisenbahn-Lärm
Beispiel Eisenbahnlärm

Äusserer, mittlerer Lärmpegel = 70 dB(A)
Dämmung mit Schallschutzfenster = 39 dB
Innenlärmpegel gemessen = 31 dB(A)

Flug-Lärm
Beispiel Flugzeuglärm

Äusserer, mittlerer Lärmpegel = 70 dB(A)
Dämmung mit Schallschutzfenster = 43 dB
Innenlärmpegel gemessen = 27 dB(A)

Das Mülli-Schallschutzfenster bringt Ihre Ruhe zurück
Beim Fenster spielen eine ganze Reihe von Faktoren eine entscheidende Rolle, welche die Schalldämmung stark beeinflussen können. Unbedingt erforderlich ist eine Abstimmung auf die übrigen Bauteile, denn Rahmenkonstruktion und Glastyp müssen stimmen, der Einbau mit grösster Sorgfalt ausgeführt und sämtliche Nebenweg-Übertragungen verhindert werden.

Querschnitt durch ein Schalldämm-Isolierglas
Fenster Mülli bietet verschiedene Schallschutz-Produkte an. Dabei erreichen wir Werte bis 45 dB. Wir berücksichtigen Art und Frequenz der Geräusche und bieten so dem Kunden entsprechende, individuelle Lösungen an
.
Asymetrischer Scheiben-Aufbau
Asymetrischer Scheiben-Aufbau
Subventionen
Gemäss der Lärmschutzverordnung des Bundes (LSV) muss der Lärmverursacher für Schallschutzmassnahmen aufkommen. Dieser Anlagebetreiber kann eine Privatperson, eine Gemeinde, ein Kanton oder der Bund sein. Die LSV legt sogenannte Belastungsgrenzwerte fest. Diese sind abhängig von Lärmempfindlichkeit und dem Grad der Störung durch Aussenlärm. Fragen Sie uns, wir informieren Sie gerne.